= Programm des Bundes und richtet sich an Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die corona-bedingt Umsatzeinbußen haben.
Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich dabei nach den Umsatzeinbrüchen und erstattet einen Anteil der Fixkosten, die ein Unternehmen hat.
Unternehmen, insbesondere Solo-Selbständige, Freiberufler*innen und Dienstleister*innen, die wenige Fixkosten haben, sollten die Hilfe auf die tatsächliche Höhe der Förderung prüfen und die Neustarthilfe als Alternative erwägen.
Antragsstellung auf Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.
Überbrückungshilfe III plus:
- Fördermonate Juli bis Dezember 2021
- Die Antragsbedingungen entsprechen der Überbrückungshilfe 3
- Anträge bis 31.03.2022
Mehr Informationen findest du hier