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Die momentanen Einschränkungen im öffentlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben stellen alle Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Informationen zu Hilfestellungen, die gerade für Selbständige und Unternehmen der Kreativwirtschaft wichtig sind.
Für eine detailliertere Übersicht empfehlen wir die Internetseite der MFG Baden-Württemberg, die laufend mit allen relevanten Informationen aktualisiert wird.

Corona-Beratungshotline für Kreativschaffende der MFG Baden-Württemberg:
Unter der Hotline 0711 90715-413 sind Expert*innen zu erreichen, um aktuelle Fragen rund um Corona-Hilfen und Unterstützungsleistungen zu beantworten.
Mo.-Fr. 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
Hotline-Nummer: 0711 90715-413

Orientierungsberatung:
Weiterführende Beratung für unternehmerische Anliegen und Fragen für Kreativschaffende
1 Stunde, kostenfrei, digital via Zoom
Weitere Infos, Termine und Anmeldung hier

Überbrückungshilfe Corona

= Programm des Bundes und richtet sich an Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die corona-bedingt Umsatzeinbußen haben.

Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich dabei nach den Umsatzeinbrüchen und erstattet einen Anteil der Fixkosten, die ein Unternehmen hat.

Unternehmen, insbesondere Solo-Selbständige, Freiberufler*innen und Dienstleister*innen, die wenige Fixkosten haben, sollten die Hilfe auf die tatsächliche Höhe der Förderung prüfen und die Neustarthilfe als Alternative erwägen.

Antragsstellung auf Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.

Überbrückungshilfe III plus:

  • Fördermonate Juli bis Dezember 2021
  • Die Antragsbedingungen entsprechen der Überbrückungshilfe 3
  • Anträge bis 31.03.2022

Mehr Informationen findest du hier


Neustarthilfe

Die Neustarthilfe plus richtet sich an Solo-Selbstständige, unständig Beschäftigte und kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, die Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen erleiden. Sie erhalten einen einmaligen Vorschuss von bis zu 4.500 Euro (bzw. bis zu 18.000 Euro als Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft) für den Zeitraum Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021.

Die Neustarthilfe plus kann bis zum 31.03.2022 beantragt werden.

Mehr Infos zur Neustarthilfe plus findest du hier

Bitte beachten: Entweder Überbrückungshilfe III oder Neustarthilfe!


Härtefallhilfen

Härtefallhilfen für jene Unternehmen und Selbstständige, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, aber aufgrund spezieller Fallkonstellationen bei Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt wurden bzw. werden.

= Förderung von Unternehmen durch Einzelfallprüfungen, die bisher keinen Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen erhalten haben

Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiert sich insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021.

Das Land BW hat angekündigt, sich an den Härtefallhilfen zu beteiligen. Mehr Infos findest Du auf der Website der MFG


Tilgungszuschuss Corona II

= Fortführung und Erweiterung des Tilgungszuschuss Corona

Antragsberechtigt sind:
Selbständigen und Unternehmen der Veranstaltungs-, Messe- und Event-Branche

Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter beziehungsweise Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen unterstützt. Gefördert werden die Tilgungsraten von Januar 2021 bis Juni 2021. Der Fördersatz auf die Tilgungsraten wird von 40 auf 50 Prozent erhöht. Die maximale Förderhöhe wird von 150.000 Euro auf 300.000 Euro je Antragsteller*innen verdoppelt. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe III des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn des Landes.

Das Förderprogramm Tilgungszuschuss Corona II wurde bis Ende Dezember 2021 verlängert. Die Antragsfrist für den gesamten Förderzeitraum Januar bis Dezember 2021 am 31. März 2022.


Fiktiver Unternehmerlohn

Die Überbrückungshilfe Corona, vom Bund finanziert, wird um einen fiktiven Unternehmerlohn aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg ergänzt.

Das Land will den Unternehmerlohn auf Antrag pauschal in Höhe von 1.000 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen. Der Förderzeitraum umfasst wie die Überbrückungshilfe III die Monate November 2020 bis Juni 2021. Anträge können im Rahmen der Überbrückungshilfe III voraussichtlich ab Mai 2021 gestellt werden.

Der fiktive Unternehmerlohn kann nur von Unternehmen beantragt werden, die die Überbrückungshilfe III beanspruchen. Er kann nicht im Rahmen der Neustarthilfe beantragt werden. Es findet keine Anrechnung des Unternehmerlohns auf die Grundsicherung statt.

Weitere Informationen zum fiktiven Unternehmerlohn


KfW-Schnellkredit

KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten können noch bis zum 31.12.2021 beantragt werden. Das Volumen KfW-Schnellkredite pro Unternehmen kann bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 umfassen.

Die Hausbank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium verweist zudem auf die weiteren Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).


Übersicht: Weitere Hilfsmaßnahmen

Digitalisierungsprämie Plus: Förderung konkreter Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen, sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen. Weitere Infos finden Sie bei der L-Bank unter https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html

 

Ausfallhonorare für Engagements für freischaffende Kreative, weitere Infos hier

 

Unterstützungspaket für Start-Ups und kleine mittelständische Unternehmen mit zukunftsweisenden Geschäftsmodellen: Sicherstellen der finanziellen Mittel in Zusammenarbeit mit Landesgesellschaften. Mehr Infos auf der Seite der MFG 

 

Gutscheinlösungen für Pandemie-bedingte Absagen von Veranstaltungen

 

Unterstützungsmaßnahmen von Verwertungsgesellschaften (Bsp. GEMA, VGF, VG Bild-Kunst, VG Wort)

 

Sofortbürgschaften für Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten

 

Grundsicherung: Vereinfachter Zugang und Antrag zur Grundsicherung aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 31.12.2021. Mehr Informationen auf der Seite der MFG  und auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier

 

Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021. Weitere Details zum Kurzarbeitergeld hier


Für zusätzliche Informationen empfehlen wir Ihnen die Webseite der MFG Kreativ Baden-Württemberg, der IHK Nordschwarzwald und die Seite des Bundesfinanzministeriums.

Weitere Beratungshotlines:

  • Krisenberatung des Landes Baden-Württemberg: 0800 4020088, Mo.-Fr. 9.00-18.00 Uhr
  • Corona-Hotline der IHK Nordschwarzwald: 07231 201-366
  • Service-Hotline der Agentur für Arbeit: 0800 45555 20